Das gesamte IROC Team wünscht Ihnen besinnliche und harmonische Feiertage und einen guten Rutsch in das Jahr 2024.
Die Augenklinik bleibt vom 24.12.2023 bis zum 02.01.2024 geschlossen.
Wir freuen uns, Sie ab dem 03.01.2024 wieder bei uns begrüssen zu dürfen.
The entire IROC team wishes you a peaceful and harmonious holiday season and a happy New Year 2024.
The eye clinic will be closed from 24.12.2023 to 02.01.2024.
We are looking forward to welcome you again from 03.01.2024.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma IROC AG, im Folgenden IROC oder die Klinik genannt.
Geltung der AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf dem Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von IROC schriftlich bestätigt werden.
Wird ein Vertrag abgeschlossen und der Kunde legt ebenfalls AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen.
Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder enthält der Vertrag eine Lücke, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
Angebote
IROC bietet medizinische Dienstleistungen in der Augenheilkunde an.
Preislisten und Broschüren enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt. Offerten, die schriftlich, telefonisch, in persönlichem Gespräch, per Fax oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn der Kunden Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.
Eine Offerte ist 30 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen und Muster bleiben Eigentum der Klinik. Ohne Einwilligung der Klinik darf Dritten keine Einsicht in die Angebotsunterlagen gewährt werden. Angaben, welche von der Klinik als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Größenordnungen dienen.
Termine
Die Klinik verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarten Leistungen an den vereinbarten Terminen zu erbringen, während der Kunde sich verpflichtet, die vereinbarten Termine wahrzunehmen und die erbrachten Leistungen innerhalb der gewährten Zahlungsfrist, nach Erhalt der Rechnung, zu zahlen.
Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten. Allerdings behält sich die Klinik vor bei versäumten Terminen eine Pauschale in der Höhe von CHF 70.- zu verrechnen. Diese Pauschale wird verrechnet, wenn Termine unangekündigt verpasst werden oder nicht innerhalb von 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise werden nach dem schweizerischen TARMED Tarif berechnet. Ausnahmen sind vorbehalten und richten sich nach dem Leistungskatalog der Krankenkassen.
Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist die Klinik berechtigt,
I. Forderungen gegen den Kunden sofort zu stellen,
II. für alle ausstehenden Forderungen Mahngebühren und Verzugszinsen zu verrechnen,
III. bei weiteren Zahlungsverzug ein Inkasso einzuleiten.
Gewährleistung
Die Klinik verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Dienstleistungen in einer guten Qualität. Sie verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl, Ausbildung und fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeiter sowie zu deren Überwachung.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist sodann durch eine Regelung zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn diese AGB Lücken enthalten.